Gemeinderecht, oder auch Kommunalrecht, regelt die rechtlichen Grundlagen für Gemeinden (Kommunen) als unterste Stufe der öffentlichen Verwaltung. Es umfasst die Rechte und Pflichten der Gemeinden, ihre Organisation, Aufgaben und Befugnisse, insbesondere im Bereich der Selbstverwaltung.
Quellenangabe: https://kanzlei-herfurtner.de/gemeinderecht/