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Kirchenrecht

Kirchenrecht, auch kanonisches Recht genannt, ist das von einer Kirche selbst gesetzte Recht. Es regelt das Leben innerhalb der Kirche, ihre Organisation, ihre Lehre und ihre Beziehungen zu anderen Kirchen und zum Staat. Im deutschsprachigen Raum unterscheidet man vor allem zwischen dem römisch-katholischen und dem evangelischen Kirchenrecht.


Quellenangabe: https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenrecht


Kirchenrecht vs. Staatskirchenrecht:


Kirchenrecht:

Das Recht, das von der Kirche selbst erlassen wird und für ihre internen Angelegenheiten und ihre Mitglieder gilt.

    

Staatskirchenrecht:

Das Recht, das der Staat setzt und das die Beziehungen zwischen Staat und Kirche regelt. Es umfasst auch Staatskirchenverträge (Konkordate) oder Vereinbarungen mit anderen Religionsgemeinschaften


Quellenangabe:  https://de.wikipedia.org/wiki/Staatskirchenrecht_(Deutschland).


Kirchenrecht im Römisch-Katholischen Bereich:

Wichtigstes Gesetzbuch ist der Codex Iuris Canonici (CIC) von 1983. Das Recht basiert auf theologischen, liturgischen und rechtlichen Regeln. Es unterscheidet zwischen göttlichem (unveränderlichem) und menschlichem Recht (veränderbar).


Quellenangabe: https://www.humanrights.ch/de/ipf/menschenrechte/religion/dossier-religioeses-recht/rechtsgrundlagen-religioeses-recht/roemisch-katholisches-kirchenrecht


Kirchenrecht im Evangelischen Bereich:

Regelt die Organisation und die rechtlichen Grundlagen der evangelischen Kirche. Bezieht sich auf theologische Grundlagen und die Beteiligung der Mitglieder am kirchlichen Handeln


Quellenangabe: https://www.mohrsiebeck.com.


Historische Bedeutung:

Kirchenrecht hat die europäische Rechtsentwicklung maßgeblich beeinflusst, insbesondere im Mittelalter. Das "Decretum Gratiani" aus dem 12. Jahrhundert war eine wichtige Zusammenfassung und Systematisierung des Kirchenrechts


Quellenangabe: https://hls-dhs-dss.ch.


Beispiele für Kirchenrecht:

Regelungen zu Kirchenmitgliedschaft, Ämtern, Wahlen, Abgaben und kirchlichen Organisationen. Verfahrensrecht für kirchliche Gerichte und Verwaltungsakte. Rechtliche Grundlagen für kirchliche Stiftungen und juristische Personen.    


Quellenangabe: https://www.staatslexikon-online.de.


Gemeinderecht